Jugendordnung des
Turnvereins 1861 e.V. im ASV Landau
§ 1 Die Interessen der Jugendlichen des Vereins werden vom Ausschuss für Jugendsport wahr genommen und zwar:
a) in allen Angelegenheiten der Jugendarbeit und Jugendpflege
b) bei überfachlichen oder gemeinsamen sportlichen Interessen der die Jugend berührenden Fragen.
§ 2 Der Jugendausschuss setzt sich zusammen aus den Jugendwarten und Kinderwarten des Vereins.
§ 3 Der Ausschuss für Jugendsport betreut die Jugendlichen des Vereins auf allen Gebieten und in allen Abteilungen.
§ 4 Der Ausschuss für Jugendsport soll einen möglichst engen Kontakt pflegen mit dem Vorstand.
§ 5 Mindestens einen Monat vor der ordentlichen Mitgliederversammlung beruft der Ausschuss für Jugendsport die 14 bis 21 Jahre alten Mitglieder zur Versammlung ein.
Hierbei erstattet der Ausschuss einen Bericht über die Jugendarbeit im Verein mit einer Diskussion darüber, mit Wünschen und Anträgen.
§ 6 Einberufung und Durchführung der Jugendversammlung erfolgt nach der Satzung des Vereins.
Die Jugendordnung tritt gemäß der Mitgliederversammlung vom 19. März 1993 in Kraft.
Die Jugendordnung wurde einstimmig angenommen.